Bad Schönborn ist eine Gemeinde im nördlichen Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
12.892 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76669
Vorwahl
07253
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Bad Schönborn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Bad Schönborn hat am 23. Mai 2023 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Ortsmitte IV“ in Bad Mingolsheim gefasst. Dieser Bebauungsplan soll ohne Umweltprüfung und Umweltbericht im Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden und umfasst eine Fläche von etwa 4,1 ha. Der Plan zielt auf die innerörtliche Nachverdichtung, die Regelung von Gebäudehöhen, Geschossigkeiten und der überbaubaren Grundstücksfläche sowie auf den Schutz ortstypischer Strukturen und den Klima-, Natur- und Artenschutz.
Zusätzlich hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den ersten Bauabschnitt „Langenbrücken West“ gefasst, der über die nächsten zwei bis drei Jahrzehnte entwickelt werden soll und Schwerpunkte in Gewerbe und Wohnen setzt.
Eine Bürgerbefragung im Frühjahr hat eine hohe Zufriedenheit mit Bad Schönborn und den Bedarf für weitere Wohnraumschaffung durch behutsame Nachverdichtung und am Ortsrand bestätigt.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.