Bad Schönborn ist eine Gemeinde im nördlichen Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
12.892 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76669
Vorwahl
07253
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Bad Schönborn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Bad Schönborn hat am 23. Mai 2023 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Ortsmitte IV“ in Bad Mingolsheim gefasst. Dieser Bebauungsplan soll ohne Umweltprüfung und Umweltbericht im Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden und umfasst eine Fläche von etwa 4,1 ha. Der Plan zielt auf die innerörtliche Nachverdichtung, die Regelung von Gebäudehöhen, Geschossigkeiten und der überbaubaren Grundstücksfläche sowie auf den Schutz ortstypischer Strukturen und den Klima-, Natur- und Artenschutz.
Zusätzlich hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den ersten Bauabschnitt „Langenbrücken West“ gefasst, der über die nächsten zwei bis drei Jahrzehnte entwickelt werden soll und Schwerpunkte in Gewerbe und Wohnen setzt.
Eine Bürgerbefragung im Frühjahr hat eine hohe Zufriedenheit mit Bad Schönborn und den Bedarf für weitere Wohnraumschaffung durch behutsame Nachverdichtung und am Ortsrand bestätigt.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.